Was kosten Zahnimplantate?
Die Kosten für Zahnimplantate können pauschal nicht festgelegt werden, da viele verschiedene Faktoren Einfluss auf die Gesamtbehandlungskosten nehmen und deshalb von Patient zu Patient unterschiedlich sind.
Folgende Faktoren spielen bei der Zusammensetzung der Kosten für Zahnimplantate eine maßgebliche Rolle:
- Aufwand und Schwierigkeit des Eingriffs
- Verwendete Diagnostik-Verfahren
- Anzahl der einzusetzenden Implantate
- Möglicherweise notwendiger Knochenaufbau
- Implantat-Hersteller
- Kosten für den implantatgetragenen Zahnersatz (festsitzend oder herausnehmbar)
- Individueller Versicherungsstatus des Patienten
Die wichtigsten Möglichkeiten zur Kontrolle der Zahnimplantatkosten:
- Zahnzusatzversicherung (für gesetzlich Versicherte)
- Ratenzahlung
- Nutzung von Steuervorteilen
1. Zahnzusatzversicherung
Eine sinnvolle oder sogar notwendige Zahnbehandlung darf nicht an den Kosten scheitern. Nicht selten kommt ein Teufelskreis in Gang, wenn aus finanziellen Gründen die richtige Behandlungsmethode nicht begonnen oder nur teilweise durchgeführt werden kann. Wir möchten Ihre Zahnprobleme aber dauerhaft lösen: Darum lohnt sich der frühzeitige Abschluss einer Zusatzversicherung, wenn Sie in einer der gesetzlichen Krankenkassen versichert sind. Bitte beachten Sie dabei aber, dass es sowohl sehr gute, als auch sehr schlechte Zusatzversicherungen gibt und dass die Zusatzversicherung immer vereinbart werden muss, BEVOR ein Zahnarzt Probleme an Ihren Zähnen festgestellt hat. Alle Zusatzversicherungen haben zudem Wartezeiten von etwa 4 bis 5 Jahren, bevor sie unbegrenzt für Implantate und Zahnersatz leisten. So stellen die Versicherungen sicher, dass die Zusatzversicherung nicht erst abgeschlossen wird, wenn der Kunde bereits seine Zahnprobleme ahnt. Eine gute Zahnzusatzversicherung übernimmt die Kosten für Zahnersatz und Implantate in Höhe von mindestens 70 Prozent und erstattet ebenso die Kosten der regelmäßigen zahnärztlichen Prophylaxe.
2. Ratenzahlung
Für unsere modernen zahnmedizinischen Leistungen bieten wir Ihnen außerdem Ratenzahlung an. Dieser schnelle und unbürokratische Service wird Ihnen über das Deutsche Zahnärztliche Rechenzentrum (DZ-R) ermöglicht. Das DZR ist für Sie auch ein kompetenter Ansprechpartner, wenn es einmal Schwierigkeiten mit der Erstattung von Kosten geben sollte.
Der Service der Ratenzahlung von Behandlungskosten bleibt für Sie sechs Monate lang frei von Zinsen und Gebühren. Erst für längere Laufzeiten (bis zu 48 Monate) fallen Gebühren an. Die Höhe der Monatsraten und auch der Gebühren können Sie online über diesen Link ermitteln: www.dzr.de/service-s
Zahnbehandlungskosten und Steuern – was Sie wissen sollten
Zahnarztkosten gehören zu den Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen – Sie können den Fiskus also daran beteiligen.
Der Gesetzgeber hat ihr die Beteiligung an Kosten eine sogenannte Zumutbarkeitsgrenze festgelegt. Diese ergibt sich aus einem Prozentsatz Ihres Einkommens anhand der unten stehenden Tabelle. Lediglich die Kosten, welche die Zumutbarkeitsgrenze überschreiten, können steuerlich geltend gemacht werden.
Bitte informieren Sie sich auch bei Ihrem Steuerberater oder dem an Sie zuständigen Finanzamt, um die steuerlichen Vorteile für Ihre Behandlungskosten vollständig auszuschöpfen.
Kosten, die Sie steuerlich geltend machen können:
- Kosten für die Zahnbehandlung
- Fahrtkosten bis zur Zahnarztpraxis (mit Einschränkung)
- Kosten für Medikamente (rezeptpflichtige und frei verkäufliche)
Bitte sprechen Sie uns jederzeit an, wenn Sie weitere Fragen zur Finanzierung Ihrer Zahnbehandlung haben. Gerne beraten wir Sie bei einem persönlichen Gespräch